Für die anwaltlichen Tätigkeiten gelten folgende berufrechtliche Regelungen:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)
Geldwäschebekämpfungsgesetz (GwG)
Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)
Die Berufs- und Gebührenordnungen der Rechtsanwälte sind im Internet unter www.brak.de und www.dav.de zugänglich.
Die Abrechnung der Vergütung durch die Anwaltskanzlei Paessler erfolgt in der Regel nach dem RVG. Das bedeutet, dass sich die Höhe der Gebühren in der Regel, vor allem bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen, nach dem Streitwert richtet. So genannte Rahmengebühren fallen hingegen im Sozialrecht und in Verfahren bei Verstößen nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) und im Strafrecht an.
Darüber hinaus besteht im Einzelfall die Möglichkeit einer individuellen Honorarvereinbarung, vor allem bei reiner Beratung oder bei der Bearbeitung sachlich- und/oder zeitlich überdurchschnittlich schwieriger, aufwendiger oder für den Auftraggeber persönlich oder wirtschaftlich außerordentlich bedeutender Angelegenheiten. Über die Höhe der im konkreten Fall entstehenden Gebühren werden die Auftraggeber der Anwaltskanzlei Paessler bereits bei der Annahme des Auftrages ausführlich informiert.